Als Vergleichsportal für Verbraucher stellen wir hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz – dementsprechend nehmen wir die von uns getesteten Anbieter genau unter die Lupe und achten darauf, dass diese sowohl die gesetzlichen Mindestregeln als auch die von Verbrauchern erwarteten Maßnahmen zum Schutz der Kunden einhalten.
Was ist Verbraucherschutz?
Unter dem Verbraucherschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die den privaten Verbraucher vor einer Übervorteilung durch den Handel beziehungsweise durch Hersteller schützen. Als private Konsumenten gelten alle Personen, die eine Ware oder eine Dienstleistung zum persönlichen Gebrauch und nicht für geschäftliche Zwecke erwerben beziehungsweise nutzen. Somit gelten alle zum Konsumentenschutz erlassenen Regeln und Gesetze auch für Geschäftsbeziehungen mit Freiberuflern und Selbstständigen, sofern diese die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen nicht beruflich, sondern privat verwenden.
Klare Preisangaben
Eine der wichtigsten Regeln zum Verbraucherschutz innerhalb der Europäischen Union besteht in der Klarheit von Preisangaben. Diese müssen alle Bestandteile einschließlich der Mehrwertsteuer enthalten. Diese Bestimmung gilt nicht weltweit, in einigen Staaten wie den USA und Israel ist die Preisangabe ohne Umsatzsteuer üblich. Im Online-Handel besteht eine unvermeidbare Ausnahme von der Pflicht zur Preisangabe: Da die Versandkosten üblicherweise je Bestellvorgang einmalig und somit nicht für jedes Teil einzeln berechnet werden, darf der Händler die Verkaufspreise ohne das Lieferentgelt angeben und auf den zu zahlenden Versandkostenanteil gesondert hinweisen. Offline ist eine ähnliche Regelung aus Werkstattverträgen bekannt. Da der Arbeitsaufwand oftmals nicht sicher vorhersehbar ist, geben Auto- und Fahrradwerkstätten einen Stundensatz an.
Eindeutige Hinweise zu den Produkten
Neben der Verpflichtung zu eindeutigen Preisangaben gehören eindeutige Informationen zu den in Produkten enthaltenen Inhaltsstoffen zum umfassenden Verbraucherschutz. Da hierbei Einschränkungen für kleine Mengen gelten, sind bei von einigen Verbrauchern ungewünschten Zusatzstoffen zusätzliche Hinweise wünschenswert. Das trifft bei Lebensmitteln auf von Vegetariern beziehungsweise Veganern nicht erwünschten Stoffen von toten oder auch von lebenden Tieren zu. Hinsichtlich allergener Stoffe verlangen die gesetzlichen Bestimmungen bei Kosmetika und Lebensmitteln ohnehin die Nennung auch kleiner Mengen, bei tierischen Inhaltsstoffen reichen die rechtlichen Normen hinsichtlich der Angabe der Inhaltsstoffe jedoch nicht aus. Wenn der Hersteller ein Nahrungsmittel oder Kosmetika jedoch ausdrücklich als vegetarisch oder als vegan kennzeichnet, erwartet der Verbraucher zu Recht, dass ein so ausgezeichnetes Produkt die zugesagte Produkteigenschaft tatsächlich erfüllt. Wenn der Verkauf bestellter Produkte oder Dienstleistungen an Minderjährige nicht statthaft ist, gehört eine Überprüfung der Volljährigkeit des Bestellers ebenfalls zu einem umfassenden Verbraucherschutz.
Klare Angaben zum Widerrufsrecht
Der Gesetzgeber sieht bei online erfolgten Vertragsabschlüssen ebenso wie im Online-Handel ein weitgehendes Widerrufsrecht beziehungsweise Rückgaberecht hin. Ein dem Verbraucherschutz verpflichtetes Unternehmen weist deutlich auf diese Möglichkeit hin und gibt eindeutig an, ob es den Widerruf per E-Mail akzeptiert. In einzelnen Fällen wie dem Erwerb von Spezialanfertigungen und der Abgabe von Medikamenten besteht das Widerrufsrecht nicht. Hierauf sollte im Interesse der Verbraucher ausdrücklich hingewiesen werden. Auch wenn die kostenlose Rücksendung von Waren nicht mehr gesetzlich gefordert wird, gilt sie aus der Sicht vieler Verbraucher weiterhin nicht nur als Service, sondern als deutliche Stärkung des aktiven Verbraucherschutzes durch das Unternehmen.
Keine unerwarteten Vertragsinhalte
Die Gesetze zum Verbraucherschutz verlangen, dass der Kunde keine überraschenden Vertragsbedingungen eingeht, sondern alle einzelnen Bedingungen eindeutig genannt werden. Für einen umfassenden Schutz des Verbrauchers erwarten wir, dass alle maßgeblichen Vertragsdetails sofort erkennbar sind. Dieser Anspruch ist strenger als die gesetzliche Mindestanforderung. Wir erwarten von den Dienstleistern, zu deren Angeboten wir verlinken, dass jeder Interessent direkt erfährt, für welchen Zeitraum er sich vertraglich bindet. Wünschenswert ist ebenfalls, dass Anbieter ihre Geschäftsbedingungen nur selten und wenn, dann zum Vorteil des Kunden ändern. Dass andernfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, stärkt den Verbraucherschutz nur geringfügig, da nach der Vertragsbeendigung die Suche nach einem neuen Dienstleister notwendig wird.
Der Verbraucher- und der Datenschutz
Der Datenschutz stellt einen Bestandteil des Verbraucherschutzes dar. Jeder Verbraucher ist ausdrücklich auf die Datenspeicherung und auf die Datenverwendung hinzuweisen. Er muss zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass er der Datennutzung zu Werbezwecken generell oder auch in Bezug auf bestimmte Werbemittel widersprechen kann. Über die Notwendigkeit der umfassenden Datensammlung lässt sich in manchen Fällen streiten. Grundsätzlich stellt der Verzicht auf die Erhebung der nicht zwingend notwendigen Daten die beste Form des Datenschutzes dar.
Zahlungsweisen und Konsumentenschutz
Obwohl die Vorkasse als Zahlungsmittel rechtlich nicht zu beanstanden ist, mögen Verbraucher sie nicht besonders. Zum Verbraucherschutz im weiteren Sinn lässt sich der Verzicht auf die Rechnungsfälligkeit bereits bei der Bestellung und nicht erst bei der Lieferung ebenso wie das Angebot unterschiedlicher Zahlungsformen zählen. Aus Verbrauchersicht vorteilhaft ist Paypal, da der Zahlungsanbieter einen zusätzlichen Kundenschutz für den Fall des Nichtzugangs der bestellten und bezahlten Waren gewährt. Die Zahlung auf Rechnung ist für den Besteller ebenfalls sicher, für den Händler allerdings mit einem gewissen Ausfallrisiko verbunden.